Artikel 1.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen wir unter:

  • Auftraggeber: die Partei, die den Auftrag erteilt hat
  • Auftragnehmer: SHCN Tierbestattungen.
  • Auftragsformular: das durch den Auftraggeber ausgefüllte und unterschriebene SHCN Auftragsformular. Das ist gewöhnlich das DMH Begleitformular, kann aber auch ein anderes gleichartiges Auftragsformular sein.
  • Bestattungsbetreuung: die gesamte oder teilweise Betreuung der Bestattung des Heimtieres oder Pferdes gemäß den Wünschen und der Wahl des Auftraggebers.

 

Artikel 2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Anwendung, vorbehaltlich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen beide Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich zustimmen müssen.

 

 

Artikel 3.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten, die auf dem Auftragsformular eingetragen sind.

 

 

Artikel 4.
Die Übereinkunft zur Versorgung der Bestattung des Heimtieres oder Pferdes kommt durch telefonische Absprache, durch physische Absprache oder das Ausfüllen des Begleitformulars bei einer dritten Partei wie einem Tierarzt, dessen Mitarbeiter oder einem Beförderer zustande. Die Anmeldung hiervon erfolgt durch den Auftraggeber oder einem Dritten beim Auftragnehmer. Mit dem Ausfüllen des Auftragsformulars mit Bestattungsmöglichkeit Kremierung bei SHCN Tierbestattungen, oder das Abholen lassen eines verstorbenen Heimtieres oder Pferdes durch DMH Transportdienst oder durch selbst bringen und übergeben an eine Niederlassung von SHCN Tierbestattungen stimmt der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SHCN zu und gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zustimmung die Bestattung des Haustieres oder Pferdes zu versorgen. Bei Transport durch eine dritte Partei gelten auch die Transportgeschäftsbedingungen dieser Dienstleistung.

 

 

Artikel 5.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer die Bestattung und eventuell die Überführung des Haustieres oder Pferdes zu versorgen und der Auftragnehmer darf diese ausführen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die richtige Ausführung der Bestattung in Übereinstimmung mit dem Auftrag. Der Auftrag ist durch den Auftragnehmer erfüllt, wenn die Bestattung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt wurde.

 

 

Artikel 6.
Der Auftragnehmer darf Partner für die Ausführung von Diensten beauftragen, z.B. für den Transport. Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag sowohl im eigenen Namen als auch im Namen seiner Arbeitnehmer, Partner oder der Bestimmungen an, die alle einem Gewerbe nachgehen, welche die in diesem Dokument genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

 

Artikel 7.
Die Gebühren, die für die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen und Lieferungen anfallen, werden durch den Auftragnehmer festgesetzt. Die Preislisten liegen zur Einsicht beim Auftragnehmer. Diesen werden auf Antrag kostenlos versandt und können auch auf der Website des Auftragnehmers (www.shcn.eu) nachgelesen werden. Der Auftraggeber der Bestattung muss die erforderlichen Angaben machen, die aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich sind, um die richtigen Gebühren laut Preisliste berechnen zu können. Der Auftragnehmer stellt, wenn nötig auch nachträglich, den geschuldeten Betrag fest. Der Auftragnehmer hat das Recht die Richtigkeit der vom Auftraggeber angegebenen Angaben zu kontrollieren.

 

 

Artikel 8.
Der Vertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen und mit beidseitiger Zustimmung geändert werden. Die finanziellen Folgen, sowohl günstige als auch ungünstige, der akzeptierten Änderungen werden mit dem Auftraggeber verrechnet.

 

 

Artikel 9.
Die Lieferung von Sachen und/oder Dienstleistungen finden an den vereinbarten Tagen und Zeitpunkten statt. Der Tag der Bestattung wird vorab, falls gewünscht, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit vereinbart.

 

 

Artikel 10.
Für Texte auf speziellen Zertifikaten, Gravurtexte auf Grabsteinen, Urnen, Schildern etc. muss der Auftraggeber den Text schriftlich oder via E-Mail vorlegen und/oder genehmigen. Der Auftragnehmer behält sich vor für falsch vorgelegte Texte, die dadurch falsch auf Artikel kommen sind, den vollständigen Betrag der Auftragsarbeit und des Artikels zu berechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Kosten zu entrichten. Es ist auch möglich, dass der Auftragnehmer bei Artikeln eine Vorauszahlung von 50% des Kaufpreises des betreffenden Artikels verlangt.

 

 

Artikel 11.
Der Auftraggeber gibt hiermit einstweilen den Wunsch an, dass im Falle einer Kremierung die Asche des Haustieres sechs Monate nach dem Kremierungsdatum auf dem Meer ausgestreut wird und gibt dem Auftragnehmer hierfür die Zustimmung, ohne das der Auftraggeber hierüber informiert werden muss, falls innerhalb dieser Frist:

 

  • der Auftraggeber keine Verfügung bezüglich der Bestimmung der Asche getroffen hat;
  • die Asche nicht abgeholt wurde;
  • die Asche als unzustellbar zurückgekommen ist und nicht abgeholt wurde;
  • der Zahlungsverpflichtung, bezüglich der Beisetzung der Asche in welcher Form auch immer, nicht nachgekommen wurde.

 

Artikel 12.
Der Auftragnehmer kann eine Bestattungsbetreuung verweigern oder zurückstellen, wenn:

 

  • für Personen oder Sachen Gefahr besteht;
  • der Abholort und/oder die Bestimmung sich nicht im Einzugsbereich des Auftragnehmers befindet;
  • es durch geltendes Recht verboten ist;
  • Rechnungen in der Vergangenheit teils oder gar nicht bezahlt wurden.

 

Artikel 13. 
Wenn der Auftragnehmer nicht im Stande ist die Bestattung des Haustieres oder Pferdes des Auftraggebers zu beginnen oder fortzusetzen aufgrund einer außerhalb seiner Macht liegenden Ursache, kann der Auftraggeber nicht beanspruchen, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist; des ungeachtet soll der Auftragnehmer sein möglichstes tun um die Bestattung zu beginnen oder fortzusetzen. Beispiele von Ereignissen die hierunter fallen sind u. a. Störungen des Straßentransport wegen schlechter Wetterbedingungen, Brand und Hochwasser, Eingriffe des Staates und/oder anderer Autoritäten, Störungen an den Installationen, Arbeitskonflikte oder Verpflichtungen, die den Auftragnehmer oder eine andere Partei beeinflussen.

 

 

Artikel 14.
Verzug und Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrages gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers, wenn diese ihm berechtigterweise zugerechnet werden können. Sie können ihm nicht zugerechnet werden, wenn weder kraft Gesetzes, noch eines Rechtsakts oder der im Rechtsverkehr geltenden Auffassung ihm die Schuld zugeschrieben werden kann.

 

 

Artikel 15.
Der Auftragnehmer ist weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber jedweden Dritten haftbar zu machen wegen Verlusts, Beschädigung oder Verzugs verursacht durch oder im Zusammenhang mit den durch den Auftragnehmer geleisteten Leistungen, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung oder der Verzug ist eine Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers. Bei unmittelbarem Schaden gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gelegenheit diesen zu beheben.

 

 

Artikel 16.
Falls der Auftraggeber, die Zielbestimmung oder ein Dritter mit Forderungsrecht die Ursache war oder dazu beigetragen hat zu einem Verlust, Beschädigung oder Verzug einer Versorgung der Bestattung, soll die Erstattungspflicht des Auftragnehmers in Übereinkunft vermindert werden oder verfallen. Der Auftragnehmer ist in keinem Fall haftbar für Folge- oder indirekte Schäden.

 

 

Artikel 17.
Der Auftraggeber bezahlt auf der Basis des Auftragsformulars, und eventuell späterer Änderungen, die spezifizierte Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt oder innerhalb eines anderen Zeitraumes, wenn der Auftraggeber dies schriftlich mit SHCN vereinbart hat. Bei Bar- oder Kartenzahlung wird durch den Auftragnehmer eine Quittung ausgestellt.

 

 

Artikel 18.
Der Auftragnehmer ist berechtigt bei einer nicht fristgerechten Zahlung Verwaltungskosten und Zinsen in Rechnung zu stellen. Die Verwaltungskosten für eine erste und letzte Mahnung betragen minimal € 40, – zuzüglich des Original-Rechnungsbetrages. Die Zinsen werden über den Original-Rechnungsbetrag incl. Verwaltungskosten für den Zeitraum, den der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug ist, in Rechnung gebracht. Der Verzug fängt mit dem ersten Tag nach verstreichen des Termins der ersten und zugleich letzten Mahnung an. Die Zinsen sind angeglichen an die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 und 120 BW.

 

 

Artikel 19.
Berechtigterweise entstandene gerichtliche, in- und ausländische, (Inkasso-) Kosten, die dem Auftragnehmer infolge des nicht Nachkommens der Zahlungspflicht des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

Artikel 20.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich Informationen über Personen und Informationen die Privatsphäre betreffend – worüber der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen verfügen – nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht eine andere Übereinkunft mit den Betroffenen oder das Gesetz verpflichtet dazu.

 

 

Artikel 21.
Beschwerden/Beanstandungen können per E-Mail (info@shcn.eu) oder schriftlich an die Direktion SHCN, Antwortnummer 10678, 2650 VB Nootdorp, Niederlande, eingereicht werden. Die Beschwerden/Beanstandungen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Es soll innerhalb von 3 Tagen durch oder im Namen der Geschäftsleitung SHCN inhaltlich reagiert werden.

 

 

Artikel 22. 
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten 30 Tage nach Bekanntmachung oder zu einem späteren Zeitpunkt, der in der Bekanntmachung genannt wird, in Kraft. Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen erfolgt durch SHCN, Partner und die regulären Bestattungsziele. Hier kann man auch den geänderten Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.

 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen SHCN liegen beim Auftragnehmer zur Einsicht aus. Diese werden auf Antrag kostenlos zugestellt und es kann auf sie verwiesen werden als: Allgemeine Geschäftsbedingungen SHCN.

 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind seit dem 1. Oktober 2012 in Kraft und bei der Handelskammer `s-Gravenhage (Kammer van Koophandel te ´s-Gravenhage) unter der Dossier-Nummer 27094898 hinterlegt.